Die Preise bestimmen wir individuell, je nach Übersetzungsart (beglaubigt, einfach), Auftragsgröße, Spezialisierungsgrad und Ausführungstermin.
Beglaubigte (vereidigte) Übersetzungen - Übersetzungen, die die Beglaubigung eines vereidigten Übersetzers verlangen. Eine Berechnungsseite enthält 1125 Anschläge mit Leerzeichen. Abrechnung der Übersetzung berücksichtigt die Anzahl der Zeichen im übersetzten Dokument. Die Gebühr wird nach der Verordnung des Justizministers für jede begonnene Seite berechnet.
Einfache Übersetzungen - Übersetzungen, die keine Beglaubigung eines vereidigten Übersetzers verlangen. Eine Berechnungsseite enthält 1800 Anschläge mit Leerzeichen. Abrechnung der Übersetzung berücksichtigt die Anzahl der Anschläge im übersetzten Dokument.
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